Wir vertreten Sie, wenn Sie in Deutschland arbeiten oder ein Unternehmen gründen möchten.

Fachkräftemangel ist ein wirtschaftlich bedeutendes Thema. Damit Sie oder Ihre Mitarbeiter in Deutschland arbeiten dürfen, bedarf es meist der Unterstützung einer Rechtsanwaltskanzlei für Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht. Mit kompetentem juristischem Rat beschleunigen Sie das Verfahren und erhöhen die Chancen auf Genehmigungen.

Wir vertreten Sie kompetent und mit viel Erfahrung in den Bereichen Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht. Von der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis bis zum Erhalt einer Niederlassungserlaubnis begleiten wir Sie.

Wir unterstützen Sie mit einem breiten Leistungsspektrum:

Visum für die Einreise nach Deutschland

Aufenthaltserlaubnis aufgrund Erwerbstätigkeit, Studium und Unternehmensgründung (selbständige Tätigkeit)

Blaue Karte EU

Verlängerung von Aufenthaltstiteln

Daueraufenthaltserlaubnis – EG

Niederlassungserlaubnis

Familienzusammenführung und Familiennachzug

Einbürgerung

Sie haben ein Anliegen zum Ausländerrecht?Sprechen Sie uns an.

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